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inscriptions found:  1


publication: CIL 06, 28210 = CIL 11, *00101,164 = EDCS 00249 = ZPE-212-257 = AE 2019, 00097          EDCS-ID: EDCS-54601012
province: Roma         place:
D(is) [M(anibus)] // Valeriae / Hermocratiae / q(uae) v(ixit) a(nnos) III m(enses) V d(ies) XII // [6] / [6] / [6] // Hermes [et Sabbatis] / pare[ntes]
inscription genus / personal status: mulieres;  nomen singulare;  tituli sepulcrales;  tria nomina;  viri
material: lapis

comment Die Tafel weist auf der rechten Seite einen glatten Rand auf, nach dem sich die Ordination des Textes auch gerichtet hat. Kein Buchstabe wird am Rand etwa durchschnitten, so dass klar ist, dass die Tafel dort geendet hat und nicht etwa später beschnitten wurde. Die Inschrift ging aber rechts auf einer weiteren Tafel weiter, was nicht nur das in Zeile 1 fehlende M(anibus) zeigt, sondern auch die letzte Zeile, in der pare[ntes] steht. Beide Merkmale zeigen, dass hier nur die linke Hälfte einer Inschrift vorliegt. Die Verstorbene Valeria Hermocratia ist allerdings schon durch eine stadtrömische Inschrift bekannt: D(is) M(anibus) / Valeriae / Hermocratiae / q(uae) v(ixit) a(nnos) III m(enses) V d(ies) XII / Hermes et / Sabbatis / parentes / infelicissim [CIL 06, 28209 = CIL 11, *00101,65i]. Der Text wurde von Bormann ebenfalls in Bologna gesehen, der ihn aber als stadtrömisch erkannte und deshalb im Band 11 nur unter der Nummer *00101,165 vermerkte. Dieser Text, der vollständig ist, entspricht, abgesehen vom Namen der Mutter, exakt der fragmentarischen Inschrift, deren rechter Teil fehlt. Dieser lässt sich zum einen mit dem Namen der Mutter Sabbatis in Zeile 5 ergänzen, was der Angabe in der folgenden Zeile: pare[ntes] sachlogisch entspricht. Daraus ist sodann weiter zu folgern, dass auf der rechten Seite symmetrisch zur linken die Angabe über einen weiteren Toten stand, entweder eine weitere Tochter oder ein Sohn, die beide von den Eltern bestattet wurden. Damit kann man das Fragment auf die angegebene Weise rekonstruieren. Für den Sohn oder die Tochter, deren Name rechts verloren ist, hat es aller Wahrscheinlichkeit nach ursprünglich ohne Zweifel auch eine weitere Grabinschrift in Rom gegeben, wie für Valeria Hermocratia. Man muss sich also vorstellen, dass an den individuellen Gräbern jeweils eine Inschrift nur für das einzelne Kind angebracht war, dass jedoch die Eltern in Rom einen Grabbau besaßen, an dem – wohl außen – eine Inschrift zu lesen war, auf der die Namen beider Kinder standen. Dass diese genau wie in der neuen Inschrift in zwei Kolumnen erschienen, ist in Rom nicht häufig, aber doch einige Male nachzuweisen. Recht ähnlich ist die Anordnung in CIL 06, 06632. Ähnlich ist die Grundstruktur des rekonstruierten Textes auch in CIL 06, 13939 zu finden. Auch auf einem Grabaltar, CIL 06, 26417, der für zwei Kinder und für die Eltern bestimmt war, steht der Text in Kolumnen. Da die gemeinsame Inschrift für die beiden Geschwister und die für Valeria Hermocratia in Bologna aufbewahrt sind, sind sie wohl zusammen aus Rom in die dortige Sammlung gebracht worden, wie nicht wenige andere stadtrömische Texte auch.
[Werner Eck, ZPE-212-257-258]


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